Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von „Urlaubskatzen“
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Die mobile Tierbetreuung „Urlaubskatzen“ übernimmt entsprechend der Vertragsabsprache die aufgeführten Pflegeleistungen für den festgelegten Zeitraum. Für alle Verträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
„Urlaubskatzen“ bietet als Dienstleistung die Versorgung und Betreuung von Tieren an. Zeitangaben, Umfang, Art und Kosten der zu erbringenden Leistungen sind im Vertrag festgelegt. Ist es der Tierbetreuung nicht möglich einen angenommenen Auftrag auszuführen (z.B. durch Unfall, Krankheit), so kann eine andere Betreuungsperson mit der Versorgung / Pflege von Urlaubskatzen beauftragt werden. Sollte dies nicht möglich sein, so besteht seitens des Tierhalters kein Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
1. Materialien
Der Auftraggeber / Tierhalter hat sicherzustellen, dass für die Ausführung der Tätigkeiten durch „Urlaubskatzen“, alle erforderlichen Arbeitsmittel wie Futter, Pflegeutensilien, Medikamente, Schlüssel etc., rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Sollte ein Mehraufwand entstehen (z.B. durch Verlängerung der Abwesenheit), so ist dieser vom Auftraggeber zu tragen.
2. Auskunftspflicht
Der/die Tierhalter/in verpflichtet sich, alle bekannten Verhaltensweisen und Krankheiten der Tiere vorab mitzuteilen. Dazu gehören auch bestimmte Eigenarten und ein Ungezieferbefall. Eine Betreuung für kranke Tiere bedarf einer Einzelvereinbarung; grundsätzlich wird eine Betreuung für kranke Tiere nur dann übernommen, wenn die Tiere in tierärztlicher Behandlung sind.
3. Haftung
Während der Betreuungszeit durch Urlaubskatzen bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
Urlaubskatzen haftet nicht für eventuell entstandene Schäden an Wohnung / Haus oder Inventar, welche durch das Tier in Abwesenheit verursacht werden.
Die Haftung des Tiersitters wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt im Sinne von §834 BGB (Tieraufseherhaftung).
4. Sorgfaltspflicht
Urlaubskatzen verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf Erhalt des Inventars, Hausrates und Gebäude zu achten. Urlaubskatzen ist berechtigt bei Gefahr für Hab und Gut die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker (Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.) einzuschalten. Die eventuell hierdurch entstandenen Kosten übernimmt der Auftraggeber.
5. Tierarzt
Hält der Betreuer eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass das Tier im Auftrage des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Besitzer. Der Tiersitter übernimmt keine Haftung bei Versterben des Tieres. Das Tier
wird zur Aufbewahrung dem Tierarzt ausgehändigt, damit der Tierhalter selbst entscheiden kann, wie das Tier bestattet werden soll. Die Kosten dafür trägt der Tierhalter.
6. Rechnungsstellung
Rechnungsbeträge zur Tierbetreuung sind bei Vertragsabschluss, spätestens bei Übergabe der Schlüssel, in bar zu begleichen. Bei Rechnungsstellung mit Banküberweisung ist die Rechnung 3 Tage vor Betreuungsbeginn ohne Abzüge zu begleichen.
Bei einer längeren Betreuungszeit sind die Kosten im Voraus zu begleichen.
Bei Stornierung Ihrer Buchung 1 Woche vor Betreuungsbeginn berechnen wir Ihnen 50 %, des Gesamtpreises.
Sollten Sie gänzlich davon absehen bei Nichtantritt zu stornieren, behalten wir uns vor, die gesamte Summe als Ausfallgebühr zu berechnen.
Ein Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
7. Datenschutz
Urlaubskatzen verpflichtet sich zur Geheimhaltung persönlicher Daten des Tierhalters, insbesondere über Gegebenheiten im Haushalt des Tierhalters. Dies gilt nicht für den Fall eines Tierarztbesuches oder eines Versicherungsfalles im Notfall. Persönliche Daten werden nur dann gespeichert, wenn Sie mir diese von sich aus im Rahmen eines Auftrages angeben. Überlassene Schlüssel werden sorgfältig verwahrt. Der Tierhalter hat keine Einwände gegen ein Foto des betreuten Tieres in der Galerie zur Erinnerung.
8. Verpflichtung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Räume / Wohnung / Haus in einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Wertsachen, Schmuck, Bargeld müssen verschlossen und unzugänglich aufbewahrt werden. Nach Rückkehr des Auftraggebers verpflichtet er sich innerhalb von 24 Stunden mit Urlaubskatzen Kontakt aufzunehmen.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.